Unter Individuellen Gesundheitsleistungen versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören.

Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme privat bezahlt werden. IGeL-Leistungen sind vom Patienten aus unterschiedlichen Motiven gewünschte Individuelle Gesundheits-Leistungen, die die Krankenkasse nicht abdeckt.

Bei einem normalen Ergebnis des gesetzlichen Standard-Check-Up, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine mögliche Vollständigkeit und damit auch Sicherheit erreicht wird. Dazu wären weitere Untersuchungen im Einzelfall sinnvoll. Häufigere Check-up´s als alle zwei Jahre deckt die Krankenkasse nicht. Auch werden darüber hinaus gehende Untersuchungen, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für drohende Krankheiten vorliegen, in der Regel nicht von den Kassen übernommen.

Sprechen Sie mit uns darüber! Auf Wunsch können in unserer Praxis die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt oder in die Wege geleitet werden. Sie müssen dann allerdings als reine Vorsichtsmaßnahme ohne konkreten Verdacht nach dem Willen des Gesetzgebers außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Das bedeutet, dass wir Ihnen eine Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stellen, die Sie direkt an uns entrichten.
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