Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern Modelle an, bei denen sich Patienten direkt an Ihren Hausarzt binden, der sie bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Im Hausarztmodell ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner für die Patienten, der die Behandlung koordiniert. Dadurch sollen Doppeluntersuchungen vermieden oder eingeschränkt werden. Wir haben mit folgenden Krankenversicherungen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V
abgeschloßen.


AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Düsseldorf
http://www.aok.de/rheinland-hamburg

IKK Nordrhein, Bergisch Gladbach
http://www.ikk.de/ikk-nordrhein.htm

Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Münster Krankenkasse für den Gartenbau
http://www.lsv.de/

BKK
www.bkkgesundheit.de

BIG-Gesundheit
http://www.big-direkt.de/

Gmündener Ersatzkasse
https://www.gek.de/

Knapfschaft
http://www.knappschaft.de



Unter der Rubrik SERVICE finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Verträgen als downloadbare Dokumente der Versicherungsgesellschaften, oder fragen Sie unser Team.
Hausarztzentrierte Versorgung