Aktuelle Informationen
aus unserer
Gemeinschaftspraxis
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Unsere Praxis
Schildberg 19
45475 Mülheim a.d. Ruhr
Sprechzeiten
Mo, Di, Do: 07:30 – 11:00
15:00 – 17:00
Mittwoch: 8:00 – 12:00
Freitag: 8:00 – 13:00
Kontakt
Tel: 0208-75 80 26
Fax: 0208-75 66 98
Rezepthotline:
0208-377 398 32
info@avramidis-dahler.de
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Impfungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium und wird vom Bundesgesundheitsministerium berufen. Die Impfempfehlungen werden regelmäßig aktualisiert. Anhand dieser Impfempfehlungen können wir Sie beraten, wie, wann und gegen was sie geimpft sein sollten. Kommen Sie einfach, auch unangemeldet, in unsere Praxis. Wir beraten Sie gerne.
NEU!! STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose(Herpes Zoster) !! Die Empfehlung für die Impfung gilt für alle Personen und PatientInnen ab 60 Jahre als Standardimpfung. Für immunsupprimierte Personen und PatientInnen mit anderen Grundkrankheiten (wie z.B. Asthma bronchiale, COPD oder Diabetes mellitus), die ein erhöhtes Risiko haben an Herpes Zoster und dessen Komplikationen zu erkranken, empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Sprechen Sie uns an!! Der Impfstoff gegen Gürtelrose steht aktuell zur Verfügung.
Grippeimpfung Saison 2023/24
Standardimpfung für:
Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit einem Hochdosis Grippeimpfstoff
und als Indikationsimpfung für
- alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD), chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion
- BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risiko-personen gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:
1.Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z. B. medizinisches Personal,
2.Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie
3.Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
Ebenso geimpft werden sollten Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).
Schnelltest- COVID 19
Anspruch auf Bürgertestung entfällt
Ab dem 1. März 2023 können keine Leistungen mehr auf Grundlage der TestV (Coronatestverordnung) erbracht werden. Das heißt, das es ab dem 1.3.2023 keine Bürgertests mehr gibt. Wer ein Pflegeheim oder einen Patienten in einem Krankenhaus besuchen wollte, konnte zuletzt noch die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Schnelltests in einer Teststelle in Anspruch nehmen. Diese Bürgertests gibt es gemäß der bundesweiten Testverordnung nicht mehr. Gleichzeitig wurden aber auch landesweit die letzten verbliebenen Testpflichten zum Schutz vor Corona abgeschafft. Die Corona-Schutzverordnung für NRW wurde nicht verlängert. Auch bundesweit besteht keine Testpflicht mehr. Corona-Tests sind somit in der Regel nur noch dann kostenlos, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie in Auftrag gibt, weil ein Patient oder eine Patientin Corona-Symptome hat.
Urlaubszeiten
Dr. Dahler
02.10.2023 – 06.10.2023
Dr. Avramidis
09.10.2023 – 13.10.2023