Aktuelle Informationen
aus unserer
Gemeinschaftspraxis
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Unsere Praxis
Schildberg 19
45475 Mülheim a.d. Ruhr
Sprechzeiten
Mo, Di, Do: 07:30 – 11:00
15:00 – 17:00
Mittwoch: 8:00 – 12:00
Freitag: 8:00 – 13:00
Kontakt
Tel: 0208-75 80 26
Fax: 0208-75 66 98
Rezepthotline:
0208-377 398 32
info@avramidis-dahler.de
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Impfungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium und wird vom Bundesgesundheitsministerium berufen. Die Impfempfehlungen werden regelmäßig aktualisiert. Anhand dieser Impfempfehlungen können wir Sie beraten, wie, wann und gegen was sie geimpft sein sollten. Kommen Sie einfach, auch unangemeldet, in unsere Praxis. Wir beraten Sie gerne.
NEU!! STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose(Herpes Zoster) ! Die Empfehlung für die Impfung gilt für alle Personen und PatientInnen ab 60 Jahre als Standardimpfung. Für immunsupprimierte Personen und PatientInnen mit anderen Grundkrankheiten (wie z.B. Asthma bronchiale, COPD oder Diabetes mellitus), die ein erhöhtes Risiko haben an Herpes Zoster und dessen Komplikationen zu erkranken, empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Sprechen Sie uns an!! Der Impfstoff gegen Gürtelrose steht aktuell zur Verfügung.
Grippeimpfung Saison 2024/25
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für:
- Menschen ab 60 Jahren. Sie haben ein erhöhtes Risiko, dass eine Erkrankung bei ihnen zu Komplikationen wie Lungenentzündungen führt, die sogar lebensbedrohlich verlaufen können.
- Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, bei chronischen Grunderkrankungen bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose) sowie Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder HIV-Infektion.
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen.
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
- Medizinisches Personal und Personal in Pflegeeinrichtungen, die berufsbedingt durch die Vielzahl der engen Patientenkontakte ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben und die Infektion an Patientinnen und Patienten übertragen können.
- Außerdem sollten sich alle Personen schützen, die durch Kontakt zu vielen Menschen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben: Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (zum Beispiel Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln, Lehrkräfte).
- Eine Impfung wird darüber hinaus auch Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln empfohlen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Erreger der „Vogelgrippe“ mit im Menschen vorkommenden Viren mischen.
Die STIKO empfiehlt für Personen ab 60 Jahren die jährliche Grippeimpfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität. Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.
Der Impfstoff steht Ihnen ab dem 01.10.2024 zur Verfügung. Bitte kommen Sie dazu , auch unangemeldet, einfach in die Praxis.
RSV – neue STIKO-Empfehlung
Erwachsene ab 75 Jahre haben jetzt Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten.
Die Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.
Die RSV-Impfung erfolgt entsprechend der in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommenen STIKO-Empfehlung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff (derzeit verfügbar sind Arexvy von GlaxoSmithKline und Abrysvo von Pfizer). Der mittlerweile ebenfalls zugelassene mRNA-Impfstoff der Firma Moderna (mResvia) wurde von der STIKO bislang nicht bewertet und damit nicht empfohlen. Insofern ist er noch nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.
Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.
Schwer Erkrankte und Pflegeheimbewohner ab 60 Jahre
Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Neben den über 75-Jährigen sollen sich deshalb auch Personen ab 60 Jahre impfen lassen, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden oder die in einer Pflegeeinrichtung leben.
Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko
Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Sie seien mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung assoziiert.
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gingen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher, betont die STIKO.
Aktuell können die Impfstoffe nur privat verordnet und liquidiert werden. Versicherte können die Kosten im Anschluss zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Urlaubszeiten
Am 30.12.24 sowie vom 02.01.25-03.01.2025 werden wir von Frau Dr. med. A. Liausediene in unserer Praxis vertreten.