Aktuelle Informationen
aus unserer
Gemeinschaftspraxis

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Unsere Praxis

Schildberg 19
45475 Mülheim a.d. Ruhr

Sprechzeiten

Mo, Di, Do: 07:30 – 11:00
15:00 – 17:00
Mittwoch: 8:00 – 12:00
Freitag: 8:00 – 13:00

Kontakt

Tel: 0208-75 80 26
Fax: 0208-75 66 98
Rezepthotline:
0208-377 398 32
info@avramidis-dahler.de

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Impfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium und wird vom Bundesgesundheitsministerium berufen. Die Impfempfehlungen werden regelmäßig aktualisiert. Anhand dieser Impfempfehlungen können wir Sie beraten, wie, wann und gegen was sie geimpft sein sollten. Kommen Sie einfach, auch unangemeldet, in unsere Praxis. Wir beraten Sie gerne.

NEU!!  STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose(Herpes Zoster) ! Die Empfehlung für die Impfung gilt für alle Personen und PatientInnen ab 60 Jahre als Standardimpfung. Für immunsupprimierte Personen und PatientInnen mit anderen Grundkrankheiten (wie z.B. Asthma bronchiale, COPD oder Diabetes mellitus), die ein erhöhtes Risiko haben an Herpes Zoster und dessen Komplikationen zu erkranken, empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Sprechen Sie uns an!! Der Impfstoff gegen Gürtelrose steht aktuell zur Verfügung.

 

Grippeimpfung Saison 2023/24

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für:

  • Menschen ab 60 Jahren. Sie haben ein erhöhtes Risiko, dass eine Erkrankung bei ihnen zu Komplikationen wie Lungenentzündungen führt, die sogar lebensbedrohlich verlaufen können.
  • Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, bei chronischen Grunderkrankungen bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose) sowie Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder HIV-Infektion.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen.
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
  • Medizinisches Personal und Personal in Pflegeeinrichtungen, die berufsbedingt durch die Vielzahl der engen Patientenkontakte ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben und die Infektion an Patientinnen und Patienten übertragen können.
  • Außerdem sollten sich alle Personen schützen, die durch Kontakt zu vielen Menschen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben: Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (zum Beispiel Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln, Lehrkräfte).
  • Eine Impfung wird darüber hinaus auch Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln empfohlen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Erreger der „Vogelgrippe“ mit im Menschen vorkommenden Viren mischen.

Die STIKO empfiehlt für Personen ab 60 Jahren die jährliche Grippeimpfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität. Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.

 

Schnelltest- COVID 19

Anspruch auf Bürgertestung entfällt

Ab dem 1. März 2023 können keine Leistungen mehr auf Grundlage der TestV (Coronatestverordnung) erbracht werden. Das heißt, das es ab dem 1.3.2023 keine Bürgertests mehr gibt. Wer ein Pflegeheim oder einen Patienten in einem Krankenhaus besuchen wollte, konnte zuletzt noch die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Schnelltests in einer Teststelle in Anspruch nehmen. Diese Bürgertests gibt es gemäß der bundesweiten Testverordnung nicht mehr. Gleichzeitig wurden aber auch landesweit die letzten verbliebenen Testpflichten zum Schutz vor Corona abgeschafft. Die Corona-Schutzverordnung für NRW wurde nicht verlängert. Auch bundesweit besteht keine Testpflicht mehr. Corona-Tests sind somit in der Regel nur noch dann kostenlos, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie in Auftrag gibt, weil ein Patient oder eine Patientin Corona-Symptome hat.

 

Urlaubszeiten

Dr. Dahler:

29.07.2024 – 16.08.2024

Dr. Avramidis

08.07.2024 – 26.07.2024