Aktuelle Informationen
aus unserer
Gemeinschaftspraxis

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Unsere Praxis

Schildberg 19
45475 Mülheim a.d. Ruhr

Sprechzeiten

Mo, Di, Do: 07:30 – 11:00
15:00 – 17:00
Mittwoch: 8:00 – 12:00
Freitag: 8:00 – 13:00

Kontakt

Tel: 0208-75 80 26
Fax: 0208-75 66 98
Rezepthotline:
0208-377 398 32
info@avramidis-dahler.de

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Impfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium und wird vom Bundesgesundheitsministerium berufen. Die Impfempfehlungen werden regelmäßig aktualisiert. Anhand dieser Impfempfehlungen können wir Sie beraten, wie, wann und gegen was sie geimpft sein sollten. Kommen Sie einfach, auch unangemeldet, in unsere Praxis. Wir beraten Sie gerne.

NEU!!  STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose(Herpes Zoster) !! Die Empfehlung für die Impfung gilt für alle Personen und PatientInnen ab 60 Jahre als Standardimpfung. Für immunsupprimierte Personen und PatientInnen mit anderen Grundkrankheiten (wie z.B. Asthma bronchiale, COPD oder Diabetes mellitus), die ein erhöhtes Risiko haben an Herpes Zoster und dessen Komplikationen zu erkranken, empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Sprechen Sie uns an!! Der Impfstoff gegen Gürtelrose steht aktuell zur Verfügung.

Ab dem 04.10.2022 steht Ihnen der Impfstoff gegen die saisonale Grippe zur Verfügung. Kommen Sie zur Impfung, auch unangemeldet, einfach in die Praxis.

Antikörper-Test auf spezifische IgG-Antikörper

Spezifische IgG-Antikörper bilden sich erst einige Tage bis Wochen nach einer akuten Atemwegsinfektion, daher ist diese Blutuntersuchung für die Diagnostik einer akuten Erkrankung ungeeignet. Ein Antikörper-Nachweis kann jedoch für die Identifikation von bereits länger bestehenden oder gar überstandenen Infektionen hilfreich sein. Inwieweit die Präsenz von Antikörpern mit Immunität korreliert, ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch unklar. Diese Fragestellung wird aktuell am Institut für Virologie näher untersucht. Die Kosten für die Beratung und Durchführung dieser Testung werden aktuell nicht von den Krankenkassen übernommen und sind, wenn der Test gewünscht wird, persönlich zu tragen.

Schnelltest- COVID 19

Anspruch auf Bürgertestung entfällt

Ab dem 1. März 2023 können keine Leistungen mehr auf Grundlage der TestV (Coronatestverordnung) erbracht werden. Das heißt, das es ab dem 1.3.2023 keine Bürgertests mehr gibt. Wer ein Pflegeheim oder einen Patienten in einem Krankenhaus besuchen wollte, konnte zuletzt noch die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Schnelltests in einer Teststelle in Anspruch nehmen. Diese Bürgertests gibt es seit Mittwoch gemäß der bundesweiten Testverordnung nicht mehr. Zu erwarten ist, dass damit auch die letzten Teststellen schließen. Gleichzeitig wurden aber auch landesweit die letzten verbliebenen Testpflichten zum Schutz vor Corona abgeschafft. Die Corona-Schutzverordnung für NRW wurde nicht verlängert. Auch bundesweit besteht keine Testpflicht mehr. Corona-Tests sind somit in der Regel nur noch dann kostenlos, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie in Auftrag gibt, weil ein Patient oder eine Patientin Corona-Symptome hat.

 

Urlaubszeiten

Dr. Dahler
03.04.2023 – 06.04.2023; 09.06.2023; 26.06.2023 – 14.07.2023; 02.10.2023 – 06.10.2023

Dr. Avramidis
11.04.2023 – 14.04.2023; 19.05.2023; 30.05.2023; 17.07.2023 – 04.08.2023; 09.10.2023 – 13.10.2023