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RSV – neue STIKO-Empfehlung

Erwachsene ab 75 Jahre haben jetzt Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten.

Die Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.

Die RSV-Impfung erfolgt entsprechend der in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommenen STIKO-Empfehlung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff (derzeit verfügbar sind Arexvy von GlaxoSmithKline und Abrysvo von Pfizer). Der mittlerweile ebenfalls zugelassene mRNA-Impfstoff der Firma Moderna (mResvia) wurde von der STIKO bislang nicht bewertet und damit nicht empfohlen. Insofern ist er noch nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.

Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.

Schwer Erkrankte und Pflegeheimbewohner ab 60 Jahre

Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Neben den über 75-Jährigen sollen sich deshalb auch Personen ab 60 Jahre impfen lassen, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden oder die in einer Pflegeeinrichtung leben.

Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko

Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Sie seien mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung assoziiert.

Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gingen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher, betont die STIKO.