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Schnelltest- COVID 19

Anspruch auf Bürgertestung entfällt

Ab dem 1. März 2023 können keine Leistungen mehr auf Grundlage der TestV (Coronatestverordnung) erbracht werden. Das heißt, das es ab dem 1.3.2023 keine Bürgertests mehr gibt. Wer ein Pflegeheim oder einen Patienten in einem Krankenhaus besuchen wollte, konnte zuletzt noch die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Schnelltests in einer Teststelle in Anspruch nehmen. Diese Bürgertests gibt es gemäß der bundesweiten Testverordnung nicht mehr. Gleichzeitig wurden aber auch landesweit die letzten verbliebenen Testpflichten zum Schutz vor Corona abgeschafft. Die Corona-Schutzverordnung für NRW wurde nicht verlängert. Auch bundesweit besteht keine Testpflicht mehr. Corona-Tests sind somit in der Regel nur noch dann kostenlos, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie in Auftrag gibt, weil ein Patient oder eine Patientin Corona-Symptome hat.