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Grippeimpfung Saison 2023/24

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für:

  • Menschen ab 60 Jahren. Sie haben ein erhöhtes Risiko, dass eine Erkrankung bei ihnen zu Komplikationen wie Lungenentzündungen führt, die sogar lebensbedrohlich verlaufen können.
  • Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, bei chronischen Grunderkrankungen bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose) sowie Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder HIV-Infektion.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen.
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
  • Medizinisches Personal und Personal in Pflegeeinrichtungen, die berufsbedingt durch die Vielzahl der engen Patientenkontakte ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben und die Infektion an Patientinnen und Patienten übertragen können.
  • Außerdem sollten sich alle Personen schützen, die durch Kontakt zu vielen Menschen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben: Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (zum Beispiel Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln, Lehrkräfte).
  • Eine Impfung wird darüber hinaus auch Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln empfohlen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Erreger der „Vogelgrippe“ mit im Menschen vorkommenden Viren mischen.

Die STIKO empfiehlt für Personen ab 60 Jahren die jährliche Grippeimpfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität. Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.